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Kosten

"Guter Rat ist teuer", so sagt man landläufig. Das muss aber nicht so sein. Denn die Kosten für den Rechtsanwalt bzw. für ein Verfahren (also auch Kosten für das Gericht und den gegnerischen Anwalt im Fall einer Niederlage) richten sich nach dem Streitwert.

Ist dieser Streitwert hoch, dann sind auch die Kosten höher als bei einer Angelegenheit, in der der Streitwert geringer ist. Dies ist vom Gesetzgeber so gewollt und durchaus auch gerecht. Denn wer sich z.B. wegen seines teuren Luxusautos streitet, soll für den Anwalt mehr bezahlen als der mit einem Kleinfahrzeug, auch wenn der Anwalt in beiden Fällen die gleichen Schriftsätze anfertigt.

Ist also der Streitwert gering, sind auch die Rechtsanwaltskosten gering.

Wenn z.B. ein Schreiben einer Inkassofirma verschickt wird, in der eine Hauptforderung von 269,00 Euro geltend gemacht wird, passiert es nicht selten, dass die Inkassofirma zu der Hauptforderung noch 90,00 Euro für Zinsen, Inkassokosten etc. beansprucht, so dass dann bereits Kosten von 359,00 Euro im Raum stehen.

Oft wird dann mitunter schnell gezahlt, damit die Kosten nicht noch weiter in die Höhe getrieben werden. Das wird dann auch gemacht, wenn die Forderung u.U. nicht berechtigt ist, und der Inkassofirma sogar mehr gezahlt, als diese eigentlich fordern dürfte. Denn die Kosten einer Inksassofirma dürfen nicht höher sein als die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Im Beispiel würden die Rechtsanwaltskosten im außergerichtlichen Verfahren nämlich nur 70,20 Euro netto bzw. 83,54 Euro brutto betragen. Oft müssen die Inkassokosten aber auch gar nicht gezahlt werden. Dann hätte man durch die Einschaltung des Rechtsanwaltes sogar noch gespart.

Käme eine Angelegenheit mit einem Streitwert von unter 500,00 Euro vor ein Gericht, würde sich die Rechnung des Anwaltes - ohne Reisekosten - auf 132,50 Euro netto bzw. 157,68 Euro brutto belaufen. Wenn man bedenkt, dass der Anwalt sich dafür in den Fall einarbeiten muss, eine Klage oder Klageerwiderung schreibt, zum Termin hinfährt, dort verhandelt etc., sind 132,50 Euro netto nicht einmal kostendeckend.

Das ist auch der Grund, warum es bei größeren Streitwerten teurer wird. Das kann dann dazu führen, dass es heisst: "Oh, der hat aber einen tollen Stundenlohn". Dabei wird dann aber vergessen, dass nicht alle Fälle einen hohen Streitwert haben, auch nicht kostendeckende Fälle bearbeitet werden und vor allem, dass ein Anwalt nicht 8 Stunden pro Tag abrechnen kann. So wird auch Zeit benötigt für die Wiedervorlage von Akten, den Posteingang und die Weiterbildung. Es wird ja vom Anwalt erwartet, dass er sich auf dem Laufenden hält. Dies ist aber nur mit zum Teil teurer Literatur und Zeitschriften möglich. Aus diesen Gründen steigen die Kosten bei höheren Streitwerten, weil der Gesetzgeber - was auch gut ist - gewollt hat, dass die Kosten bei kleinen Streitwerten niedrig sein sollen.

Im Endeffekt kann ich nur empfehlen, bei Forderungen, die Ihrer Meinung nach unbegründet sind, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und fachkundigen Rat einzuholen. Auch wenn der Rechtsanwalt dann die Richtigkeit der Forderung bestätigt, so weiss man dann wenigstens, dass man nur soviel an den anderen zahlt wie man auch muss. Und wer weiss? Vielleicht ist die Forderung ja tatsächlich unberechtigt, dann muss sie auch nicht bezahlt werden. Spart man sich den Gang zum Anwalt und begleicht die Forderung der Gegenseite, ärgert man sich nur umso mehr, wenn man danach erfährt, dass man gar nicht hätte zahlen müssen.